Die Lage an den internationalen Flughäfen war nach dem Ausbruch des Vulkans Eyjafjalla auf Island plötzlich eine Andere. Tausende von Reisenden waren vom Flugausfall betroffen. Eine riesige Aschewolke zog über Europa und viele Flüge fielen aus. Aber welche Rechte haben die Fluggäste in diesem Fall?
Flugausfall Rechte für Passagiere
Kann der Ticketpreis zurückverlangt werden?
Wie die Verbraucherzentrale Sachsen jetzt mitteilt, können Reisende / Passagiere die durch das Flugverbot betroffen sind (Nord- und Westeuropa), ihren kompletten Ticketpreis zurückfordern bzw. ihren Flug kostenlos umbuchen. Auf einen bestimmten Ausweichflug besteht allerdings kein Anspruch.
Bei Verspätungen verhält sich dies wieder anders. Lesen Sie dazu unseren Artikel Passagiere und ihre Rechte.
Flugausfall und Pauschalreisen
Wenn sie eine Pauschalreise durch Flugausfall nicht antreten können, ist eine Kündigung nur dann möglich wenn ein späterer Antritt der Reise sich nicht mehr lohnt (Kurzurlaub – nur wenige Tage). Wenn es sich bei den Reisen um einen längeren Urlaub handelt, so kann man versuchen den Reisepreis anteilig zu mindern.
verlängerte Rückreise bei Flugausfall
Schlecht sieht es für Reisende und Urlauber aus die auf dem Rückflug sind und durch den Flugausfall betroffen sind. Anspruch auf Übernahme von Hotelkosten oder Essen und Trinken besteht hier nicht. Je nach Reiseanbieter liegt es in der Entscheidung der Veranstalter ob hier dem Reisenden entgegengekommen wird.
Ansprechpartner bei Flugausfällen
Oft ist bei Reisenden unklar wer der direkte Ansprechpartner bei Flugausfällen ist, die Airline, das Reisebüro oder doch das Flugportal?
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