Der Lufthansa Streik trifft viele Passagiere, wie z.B. Urlauber, ziemlich hart. Über 70 Flüge wurden gestrichen. Das Verbrauchermagazin guter-rat.de informiert nun, welche Rechte Passagiere eigentlich haben.
Flugausfall
– Umbuchung bzw. Geld zurück
– Bahn Kooperationsangebot „Good for Train“ nutzen
– ob ein Flug ausfällt erfährt man bei der Fluggesellschaft direkt
Auf einen bestimmten Ausweichflug besteht allerdings kein Anspruch.
Schadensersatz
– kein Schadensersatz, da „höhere Gewalt“
streikbedingte Verspätungen
– ab 2 Stunden gibt es Getränke, Essen und 2 kostenlose Telefonate
– bei mehr als 5 Stunden kann kostenlos storniert werden
– wenn ein Abendflug betroffen ist, besteht Anspruch auf eine kostenlose Hotelübernachtung
Quelle:guter-rat.de