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Aktuelle Seite: Startseite / Krypto / Sind Gewinne aus Kryptowährungen zu versteuern?

Sind Gewinne aus Kryptowährungen zu versteuern?

Gewinne aus Kryptowährungen versteuern
Gewinne aus Kryptowährungen versteuern? Foto: stevepb by pixabay

Krypto Steuertipps, Tools, Berechnung & Tipps

Muss ich auf meine Gewinne aus Kryptowährungen Steuern zahlen? Kaufen Sie eine Kryptowährung wie Bitcoin, Etherum, Cardano oder Polkadot und erzielen beim Verkauf einen Gewinn, ist Folgendes zu beachten.

Es gilt eine Spekulationsfrist von 1 Jahr. Wenn also zwischen Kauf und Verkauf Ihrer Kryptowährung weniger als ein Jahr liegt und Sie über 600 Euro Gewinn erzielt haben, zahlen Sie auf den gesamten Gewinn Einkommenssteuer. Halten Sie aber Ihre Kryptowährung über 1 Jahr und erzielen beim Verkauf einen Gewinn, dann sind diese steuerfrei.


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Spekulationsfrist & Freigrenze

Spekulationsfrist von 1 Jahr
Werden Kryptowährungen weniger als ein Jahr nach dem Kauf wieder verkauft und ergibt sich daraus ein Gewinn von mehr als 600 €, so unterliegt dieser vollumfänglich der Einkommensteuer – ähnlich wie bei anderen privaten Veräußerungsgeschäften. Liegt der Gewinn unter der Freigrenze von 600 €, bleibt er steuerfrei – allerdings verfällt der Freibetrag bei einem Gesamtgewinn über 600 €.

Haltefrist > 1 Jahr
Wer seine Coins länger als zwölf Monate hält, kann diese steuerfrei verkaufen, selbst bei hohen Gewinnen .

Steuerpflicht – Gewinnermittlung und Stichtag

Gewinnermittlung
Der Gewinn errechnet sich aus Verkaufspreis minus Anschaffungskosten, ggf. Transaktionskosten. Bei mehreren Käufen gelten Durchschnittswert- oder FIFO-Regelungen – abhängig vom Finanzamt bzw. genutzter Software (z. B. CoinTracking).

Stichtag-Veräußerung
Eine Besonderheit: Um die 1‑Jahresfrist nicht zu unterbrechen, kann ein Tausch in einen anderen Coin und zurück den Verkaufszeitpunkt neu starten. Juristisch zählt jede Krypto-zu-Krypto-Transaktion allerdings als Verkauf – und löst somit eine Spekulationsfrist aus.

Mining, Staking, Airdrops, Forks

Mining und Staking
Alle Einkünfte aus Mining oder Staking gelten als Einkünfte aus sonstigen Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) und sind unter Umständen sogar gewerblich einzuordnen – abhängig vom Umfang (z. B. bei professionellem Mining). Dann kommen Betriebsausgaben und Gewerbesteuer ins Spiel.

Forks und Airdrops
Erhält man durch Hard Forks (z. B. Bitcoin Cash) oder Airdrops neue Coins, sind diese zum Zeitpunkt des Erhalts als Einkunft mit dem Fair‑Market‑Value in Euro zu versteuern (§ 22 Nr. 3 EStG). Wird später verkauft, zählt dieser Verkauf zur Spekulationsfrist.

Haltefrist und 600 €-Freigrenze – was zählt?

Die Spekulationsfrist startet immer bei Letzterfassung: Kauf, Tausch oder Einbuchung (z. B. durch Mining).

Ein Einzelgewinn unter 600 € ist steuerfrei. Überschreitet man die Grenze über das Jahr, wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig (exkl. Freibetrag).

Neues & aktuelle Rechtslage (Stand Juni 2025)

Beibehaltung der 1‑Jahresfrist – keine geplante Verkürzung durch Finanzministerium.

EU-weite Führung eines Krypto-Transaktionsregisters (MiCA) – ab 2026.

Gewerblich vs. privat: Finanzgerichte entscheiden zunehmend bei Staking als gewerblicher Tätigkeit – eine Einzelfallprüfung bleibt nötig.

Dokumentationspflichten: Seit 2024 müssen Wallets, Kaufbelege, Transaktions-IDs im Zweifelsfall nachgewiesen werden.

Krypto Steuer Tools helfen beim Erfassen von Transaktionen

Wer oft und viel mit Kryptowährungen spekuliert, muss seine Transaktionen immer im Blick haben. Das kann in Bezug auf steuern und Spekulationsfrist schnell zum Chaos führen und unübersichtlich werden. Hier helfen dann sogenannte Krypto Steuer Tools. Diese Tools erfassen alle Transaktionen auf Krypto Börsen und digitalen Wallets. Als Anbieter-Beispiele seien hier Tools von Accointing oder CoinTracking genannt.

Weitere populäre Krypto Steuer Tools in Deutschland:

  • Blockpit – deutschsprachig, gesetzeskonform
  • Wunderbit Staking
  • Koinly – internationale Lösung mit deutscher Steuerprofil-Option

Krypto Steuer-Tipps auf einen Blick

TippEmpfehlung
Haltefrist im BlickGewinne > 600 € in unter 12 Monaten → einkommensteuerpflichtig
DokumentationAlle Transaktionen lückenlos erfassen – manuell oder Tool
Tool-Empfehlungz. B. Accointing, Blockpit, CoinTracking, Koinly
BeratungBei Mining, Staking oder häufiger Spekulation – Steuerberater hinzuziehen
Mining/StakingAls Einkommen im Erhalt-Moment versteuern
WalletsTransaktionen mit allen IDs und Belegen belegen

Fazit

Wer privat Bitcoin, Ethereum & Co. handelt und weniger als 12 Monate hält, muss bei einem Gewinn über 600 € diesen versteuern. Überschreitet man die Frist oder bleibt unter der Grenze, bleibt alles steuerfrei. Regelmäßiges Trading, Mining oder Staking kann die Einstufung als gewerblich nach sich ziehen. Saubere Dokumentation – ideal mit spezialisierten Tools – sowie ggf. fachliche Beratung sind entscheidend, um böse Überraschungen beim Finanzamt zu vermeiden.

FAQs zu Krypto & Steuern

1. Wann muss ich Krypto-Gewinne versteuern?

Du musst Gewinne versteuern, wenn du Kryptowährungen innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit Gewinn über 600 € verkaufst, tauschst oder damit bezahlst.

2. Was bedeutet „Spekulationsfrist“ genau?

Die Spekulationsfrist beträgt 1 Jahr. Wenn du einen Coin länger als 12 Monate hältst, ist der Verkauf steuerfrei – egal wie hoch der Gewinn ist.

3. Was ist die 600-€-Freigrenze?

Freigrenze = Bei Gewinnen unter 600 € pro Jahr fällt keine Steuer an.

Aber Achtung: Liegt dein Gewinn bei 601 €, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig – nicht nur der Teil über 600 €.

Zählt ein Tausch von Bitcoin in Ethereum auch als Verkauf?

Ja! Jeder Tausch zwischen Kryptowährungen wird steuerlich wie ein Verkauf behandelt – die Frist beginnt neu.

5. Was passiert bei Staking, Mining oder Airdrops?

Mining & Staking: Gewinne müssen als sonstige Einkünfte (ggf. sogar gewerblich) versteuert werden – zum Zeitpunkt des Zuflusses.

Airdrops & Forks: Auch hier ist der Zufluss steuerpflichtig – Verkauf später unterliegt erneut der Spekulationsfrist.

6. Was muss ich dem Finanzamt melden?

Alle relevanten Käufe, Verkäufe, Tauschvorgänge, Einnahmen (auch Airdrops) mit Datum, Betrag in Euro, Gegenwert in Coin, ggf. Transaktionskosten.

Bei vielen Transaktionen helfen Krypto-Steuertools oder ein Steuerberater.

7. Kann ich Verluste mit Gewinnen verrechnen?

Ja! Verluste aus Krypto-Verkäufen innerhalb der Spekulationsfrist können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden (z. B. andere Kryptos, Gold, NFTs etc.).

8. Wie gebe ich Krypto-Gewinne in der Steuererklärung an?

In der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) der Einkommensteuererklärung:

Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (Zeile 42 ff.)

Bei Staking ggf. in Anlage Sonstige Leistungen oder bei gewerblich: Anlage G

9. Wie funktioniert die FIFO-Regel bei Krypto?

FIFO = First In, First Out
Die zuerst gekauften Coins gelten als zuerst verkauft. Dadurch kann sich der Gewinn je nach Kaufzeitpunkt stark verändern. Tools wenden diese Regel meist standardmäßig an – einige Finanzämter akzeptieren auch die Durchschnittsmethode (ACB).

10. Muss ich auch Käufe oder Wallets im Ausland melden?

Ja – das Finanzamt kann Auskünfte anfordern. Du bist verpflichtet, alle Wallets, Börsen und Transaktionen offenzulegen – egal ob national oder international.

11. Was passiert, wenn ich Gewinne nicht angebe?

Das gilt als Steuerhinterziehung – auch bei Krypto. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis Freiheitsstrafen. Daher: immer alles vollständig dokumentieren und ggf. rückwirkend korrigieren.

12. Wie lange muss ich meine Unterlagen aufbewahren?

Mindestens 10 Jahre bei relevanten Geschäften. Das umfasst:

Wallet-Adressen

Transaktionsverläufe

Screenshots

Belege von Börsen

Steuerberichte aus Tools

13. Ist Krypto-Trading ein Gewerbe?

Nein – nicht automatisch. Wenn du häufig, systematisch oder mit Gewinnerzielungsabsicht agierst, kann das Finanzamt ein Gewerbe annehmen – insbesondere in Verbindung mit Bots, Mining-Farmen oder mehreren Wallets. Eine Einzelfallbewertung ist notwendig.

Erstellt von: Testredaktion

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