Megaupload und die Folgen für Tauschbörsen-Nutzer
Tweet | Jan 23rd, 2012 | Kategorie: Recht SteuernNach der Schließung von Megaupload und der Festnahme seiner Betreiber, u.a. Kim Schmitz, sind viele Nutzer sogenannter Tauschbörsen verunsichert. Generell gilt, wer Raubkopien von diesen Filehostern herunterlädt macht sich genauso strafbar wie die Personen, die jene Dateien hochgeladen haben.
Kommt es zur strafrechtlichen Verfolgung von Tauschbörsen-Nutzern?
Hier muss man wohl zwischen den einzelnen Nutzergruppen differenzieren. Bei Bezahlkunden von Tauschbörsen-Anbieter wie Megaupload, könnte es möglich sein die entsprechenden Daten zurückzuverfolgen, da der Anbieter eventuell viele Daten (Bestellhistorie, Downloads etc.) gespeichert hatte.
Bei “normalen” Nutzern stellt sich die Frage, ob diese sich registriert hatten. Bei Usern ohne Registrierung ist der einzige Anhaltspunkt für die Ermittler die IP-Adresse. Über diese lässt sich zurückverfolgen wann und wer solche Plattformen wie Megaupload besucht hat. Dazu müssen diese aber wiederum lange genug vom Anbieter gespeichert worden sein.
Selbst wenn die Ermittler viele IP-Adressen sicherstellen könnten, müssten die Rechteinhaber zuerst einen Antrag auf Strafverfolgung stellen. Ein mühseliges Verfahren wie man sich vorstellen kann. Da scheint der direkte Schlag gegen die Anbieter bzw. Bereitsteller von Plattformen wie Kino.to oder Megaupload.com erfolgversprechender zu sein.
Die genannte Plattform wurde letzten Freitag durch das FBI vom Netz genommen. Auf der Startseite findet man nur noch folgenden Hinweis der Ermittlungsbehörde.


Irgendwo (war es bei Spiegel?) hab ich gelesen, dass sich die (unregistrierten) Benutzer wohl keine Sorgen über Strafverfolgung machen müssten. Das Wären mehr als 100 Millionen User, so viele Strafanzeigen stellt kein Anwalt. Selbst Premiumuser müssen vermutlich nicht mit Verfolgung rechnen und kommen nochmal mit einem blauen Auge davon. Glück gehabt…
Abwarten #Felix. Wie gesagt, über IP-Adressen lässt sich einiges zurückverfolgen. Der Zugriff des FBI’s galt der Plattform. Eine andere Sache ist, was machen die Geschädigten (Rechteinhaber)?