Vulkanausbruch und Flugasche – welche Rechte haben Reisende bei Flugausfall
Tweet | Apr 19th, 2010 | Kategorie: Reisen UrlaubDie Lage an den internationalen Flughäfen wird sich nach dem Ausbruch des Vulkans Eyjafjalla auf Island in den kommenden Tagen hoffentlich wieder normalisieren. Tausende von Reisenden sind vom Flugausfall betroffen. Aber welche Rechte haben sie eigentlich?
Kann der Ticketpreis zurückverlangt werden?
Wie die Verbraucherzentrale Sachsen jetzt mitteilt, können Reisende / Passagiere die durch das Flugverbot betroffen sind (Nord- und Westeuropa), ihren kompletten Ticketpreis zurückfordern bzw. ihren Flug kostenlos umbuchen. Auf einen bestimmten Ausweichflug besteht allerdings kein Anspruch.
Bei Verspätungen verhält sich dies wieder anders. Lesen Sie dazu unseren Artikel Passagiere und ihre Rechte.
Flugausfall und Pauschalreisen
Wenn sie eine Pauschalreise durch Flugausfall nicht antreten können, ist eine Kündigung nur dann möglich wenn ein späterer Antritt der Reise sich nicht mehr lohnt (Kurzurlaub – nur wenige Tage). Wenn es sich bei den Reisen um einen längeren Urlaub handelt, so kann man versuchen den Reisepreis anteilig zu mindern.
verlängerte Rückreise bei Flugausfall
Schlecht sieht es für Reisende und Urlauber aus die auf dem Rückflug sind und durch den Flugausfall betroffen sind. Anspruch auf Übernahme von Hotelkosten oder Essen und Trinken besteht hier nicht. Je nach Reiseanbieter liegt es in der Entscheidung der Veranstalter ob hier dem Reisenden entgegengekommen wird.
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Das Verhalten der Flugzeugmanager wird in meinen Augen immer verantwortungsloser. Gerade lese in Spiegel online den Artikel “Luftfahrtverband wütet gegen Europas Regierungen”. Ist es denn wirklich so weit, dass das Geld alles bestimmt. Was macht es denn aus, dann die Leute lieber einen Tag später heimfliegen. Die Flugzeugmanager verdienen doch genug Geld. Das wird immer bedenklicher.
Auf der Seite einer Anwaltskanzlei aus Reutlingen habe ich zwei interessanten Artikel dazu gelesen. Die Anwälte informieren nicht nur über die Auswirkungen für Kunde und Reiseveranstalter, sondern auch über die Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer.